Hautkrebsscreening

Das Hautkrebsscreening dient der frühzeitigen Erkennung von Hauttumoren sowie von Vorstufen bösartiger Hautveränderungen.

Untersucht wird die gesamte Hautoberfläche einschließlich Kopfhaut, Nägeln und Schleimhäuten. Auffällige Läsionen werden dermatoskopisch beurteilt und bei Bedarf weiter abgeklärt oder dokumentiert.

Eine frühzeitige Diagnose ermöglicht in der Regel eine schonende Therapie mit deutlich verbesserter Prognose.


Gesetzliche Vorsorge (GKV)

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben ab dem 35. Lebensjahr Anspruch auf ein Hautkrebsscreening im Abstand von zwei Jahren.

Einige Krankenkassen übernehmen die Untersuchung bereits vor dem 35. Lebensjahr. Bitte klären Sie dies individuell mit Ihrer Versicherung.


Empfohlenes Untersuchungsintervall

Fachgesellschaften empfehlen insbesondere bei erhöhtem Risiko – beispielsweise bei:

  • multiplen Nävi
  • chronischen UV-Schäden
  • positiver Eigen- oder Familienanamnese
  • Immunsuppression

eine jährliche hautärztliche Untersuchung.

Eine engmaschigere Kontrolle erhöht die Wahrscheinlichkeit, relevante Veränderungen frühzeitig zu erkennen.


Jährliches Hautkrebsscreening (IGeL)

Da die gesetzliche Vorsorge nur alle zwei Jahre vorgesehen ist, bieten wir das jährliche Hautkrebsscreening als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an.

Die Abrechnung erfolgt gemäß GOÄ (Ziffern 1, 7, 750) und beträgt 48,26 €.

Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen übernehmen die Kosten bei medizinischer Indikation.

Vor Durchführung erfolgt eine transparente Aufklärung.


Digitale Dermatoskopie & Bodymapping

Zur strukturierten Verlaufskontrolle auffälliger Hautveränderungen kann ergänzend eine digitale Bilddokumentation erfolgen.

 

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